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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Anzeigenaufträge

Als Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Vertrag über eine Veröffentlichung von Anzeigen in der digitalen Publikation „Philosophiemonatsbrief“, herausgegeben von Apeiron Philosophieberatung (Auftragnehmer), vertreten durch Renate
Miethner als Geschäftsführerin. Der Anzeigenauftrag erfolgt durch Auftragsübermittlung und wird vom Auftragnehmer mit Angabe von Einreichfristen bestätigt.
Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe abzuwickeln. Gesonderte Regelungen sind ausschließlich auf Grundlage vorheriger schriftlicher Vereinbarungen möglich. Anzeigen werden vom Auftragnehmer grundsätzlich als solche ausgewiesen. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmter Platzierung der Publikation wird nur dann Gewähr übernommen, wenn der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich hiervon abhängig gemacht hat. Auftragsistierung oder Umstellung des ursprünglichen Auftrags sind nur auf Grundlage gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung möglich. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigenvorlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für ungeeignete, beschädigte oder außerhalb der betreffenden Fristen gelieferte Daten übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Auch trägt alleine der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Anzeigen aufgrund von Inhalt, Herkunft oder technischer Mängel abzulehnen, oder weil deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für ihn unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Im Fall von ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Widergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen. Die Haftung desselben ist in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgeld beschränkt. Sofern keine versteckten Mängel vorliegen, können Beanstandungen nur innerhalb von vier Wochen nach Anzeigenveröffentlichung geltend gemacht werden.
Mit Auftragsvergabe wird der Gesamtbuchungspreis fällig. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, soweit ein Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand 03/07
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