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Leseproben:
Auszüge
ausgewählter Artikel.
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DAS
MODELL DES GRUNDEINKOMMENS
Existenzsicherung ohne Jobnot?

Der allgemeine und allgegenwärtige Diskursrahmen, in dessen Zentrum ein in seltsam unkritischer Weise stillschweigend akzeptierter Begriff des Homo Utilitatis vorherrscht, begegnet dem Konzept eines beschäftigungs-
unabhängigen „Grundeinkommens“ in aller Regel mit Hohn. Gebrandmarkt als aberwitziger Einfall einiger Utopisten, denen der Bezug zur „Realität“ abhanden gekommen sei, wird das Thema gerne vorschnell abgehakt. Statt einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Problematik wird allenfalls die - übrigens längst auf unterschiedliche Weisen bedachte – mehr oder weniger rhetorisch gemeinte Frage nach der vermeintlich unmachbaren Finanzierbarkeit gestellt, um sich daraufhin wieder beruhigt mit zwar herkömmlichen und üblichen, keineswegs jedoch wirklich bewährten Konzepten und Modellen zu beschäftigen. Die Verachtung, die das hier zugrundeliegende Menschenbild bestimmt, ist kaum zu unterschätzen.
Mit der vorgeblichen Begründung „wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ wird unbeirrt (und unbeirrbar) an einem Bild vom Menschen als einem (vernunftbegabten) Nutztier festgehalten, das seine Existenz in erster Linie durch Erbringung von „größtmöglichem“ Nutzen rechtfertigen müsse. Zu inhaltsleeren Schlagworten gemacht, müssen „Freiheit“ und „Gerechtigkeit“ herhalten, um die bisherige Kopplung von Arbeit und Engagement, sowie die Ermöglichung bzw. Sicherung des Lebensunterhalts weiterhin dogmatisch als natur-(gott-?)gewollte Ordnung menschlichen Zusammenlebens unhinterfragt dastehen lassen zu können.
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Auszug
aus dem Philosophiemonatsbrief 08/06
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DER
BÜRGER UNTER GENERALVERDACHT
PC-Überwachung und der Verlust der
Privatsphäre

Das kürzlich in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW“ befugt staatliche Institutionen bzw. behördliche Organe des Verfassungsschutzes, über das Internet auf private Rechner und die dort befindlichen Daten (Emails, Bild-, Text-, Video- und Ton-Dokumente, Passworte etc.) zuzugreifen. Was da als Wolf im Schafspelz notwendiger Maßnahmen zum Schutz aller (rechtschaffenen und unbescholtenen) Bürger unseres Rechtsstaates daherkommt, ist faktisch zumindest ein weiterer erfolgreicher Schritt hin zum totalen Überwachungsstaat.

Das Private in Deutschland scheint (einem v.a. in den 1960er Jahren populären Slogan gemäß) mittlerweile als politisch erachtet zu werden, wobei man Mühe hat, überhaupt noch feststellen und bestimmen zu können, was denn heute wohl in den Bereich des genuin Privaten gehört oder gehören darf, und was eben nicht. Jeder Staatsbürger scheint mittlerweile aus fragwürdigen Argumenten heraus unter Generalverdacht zu stehen, und man wundert sich fast über die anscheinend noch bestehenden Hemmungen vor Ergreifen der nächsten Orwell´schen Schritte: Aufhebung des Briefgeheimnisses, stichprobenartige Durchsuchungen von Privaträumen, regelmäßige Kontrollen auf Drogenmissbrauch, Aufhebung freier und geheimer Wahlen etc. Suspekt scheinen oder Anlass zu Verdächtigung geben kann nahezu jede Lebensäußerung - da bietet sich der Bereich des Privaten (man ist versucht zu sagen naturgemäß) als leicht(fertig) zugängliche und vulnerable Angriffsfläche. Es scheint nichts mehr zu geben, das „niemand anderen“ etwas anginge, das allein dem Belieben des Einzelnen anheim gestellt wäre, und das in den Bereich der von staatlicher Seite zu achtenden und zu schützenden Privatsphäre gehörte. Derjenige, der es wagen sollte, auf die ihm zustehende Sphäre des rein Privaten zu pochen und selbige einfordern wollte, meldet sich kaum einmal mehr zu Wort – sei es, dass er davon ausgeht, ohnehin kein Gehör zu finden, sei es, dass er nicht Gefahr laufen mag, aufgrund seines Aufbegehrens weitere Verdächtigungen auf sich zu ziehen. So übrigens erklärt sich auch die nur äußerst geringfügig stattfindende öffentliche Diskussion, denn wer will da schon gerne zur Angriffsfläche werden?
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Auszug
aus dem Philosophiemonatsbrief 01/07
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UNBEGRIFF
UNTERSCHICHT
Diskriminierung durch Kategorisierung

Das vermeintlich eine Klasse von Menschen samt ihrer jeweiligen individuellen Schicksale zur „Unterschicht“ disqualifizierende Merkmal der Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit, verbunden mit einer Grundhaltung der weitestgehenden oder vollständigen fatalistischen Resignation, charakterisiert in keiner Weise ausschließlich diejenigen Menschen, von denen man feststellen zu können vermeint, sie lebten in finanzieller, materieller oder ihren Bildungsstatus anbetreffender Armut.

Gerade in einer Kultur und Gesellschaft, in der Maßlosigkeit immer weniger als solche erkannt bzw. kaum mehr thematisiert wird, lässt sich eine Haltung des Überdrusses am und Gelangweilt- oder Angeekeltseins vom Menschen in diversen Spielarten und Ausprägungen antreffen und beobachten. Eine weit verbreitete Form der Lebensführung, die dem bloßen Dahinvegetieren allein dadurch gelegentlich zu entkommen scheint, dass sie beständig begehrt oder verlangt, findet ihre Auszeichnung und einzige (vermeintliche) Rechtfertigung darin, sich in vielgestaltiger und unerträglicher Überflüssigkeit zu erschöpfen - einer Überflüssigkeit, die sich aber gerade den Anschein von geglücktem, „sinnvollen“ Leben gibt und im gleichen Atemzug heftige Diskriminierung verübt.
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Auszug
aus dem Philosophiemonatsbrief 11/06
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KONFESSION
IST PRIVATSACHE
Religionsunterricht an öffentlichen
Schulen

Zum Unterrichtsangebot an öffentlichen Schulen in Deutschland gehören seit ehedem die Fächer evangelische und katholische Religion. Spätestens seit den 80er Jahren erklingt, hörbar lauter und eben verweisend auf die scheinbar unstrittige allgemeine Akzeptanz der zur Institution gewordenen Fächer christlicher Prägung, die Forderung nach Einführung eines Angebots auch für muslimische (oder muslimisch „geprägte“) Schüler, also eines weiteren glaubens-, nicht wissensfundierten und -orientierten regulären Schulfachs (muslimische Religion oder Islamunterricht/ -kunde). Die entscheidende Frage dabei ist allerdings nicht wirklich diejenige, ob eine Erweiterung konfessionellen Unterrichts gefordert werden müsste, sondern ob ein solcher an sich überhaupt eine Berechtigung hat.

Voraussetzungslos und uneingeschränkt hat sich anscheinend die Auffassung etabliert, dass zum Bildungs- und Erziehungsauftrag unverzichtbar die Vermittlung von christlichen Glaubensinhalten protestantischer oder katholischer Prägung und Ausrichtung gehört (anstelle von etwa „sachlichen“ Informationen). Unhinterfragbar ist das allerdings nicht. Alle von der europäischen Aufklärung geprägte Erziehung und Bildung nämlich, sei es im Elternhaus oder an öffentlichen Schulen oder welche Art und Form im Einzelnen auch immer, hat mitnichten die Aufgabe, zu einem bestimmten Glauben anzuleiten, sondern vielmehr diejenige, den auszubildenden Menschen mit Wissen zu „versorgen“, auf dessen Grundlage dieser sich frei entscheiden kann, dies oder jenes zu glauben (oder eben auch nicht).
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Auszug
aus dem Philosophiemonatsbrief 10/06
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Apeiron Philosophieberatung

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